Das Gerhard Richter Bild sollte nicht lange zu sehen sein. Denn nach nur ca. 1300 "gefällt mir"-Klicks war Schluss. Facebook zensierte das Bild, in dem man es nicht mehr anzeigte.
Über Twitter beschwerte sich dann der Manager für digitale Projekte des Centre Pompidou über das Verhalten von Facebook.
Der Protest hatte Erfolg. Denn nur kurze Zeit später meldete sich die französische PR-Agentur von Facebook, entschuldigte sich für den Vorgang und schaltete das Gerhard Richter Bild „Ema (Akt auf einer Treppe)“ wieder frei.
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Als Begründung nannte man eine Fehleinschätzung. Man habe das Richter-Gemälde für eine Fotografie gehalten und dies hätte dann in der Tat gegen die Facebook-Richtlinien verstoßen. Denn Fotografien mit Nacktdarstellungen sind verboten, Akte in Öl u.a. (Gemälde, Zeichnungen etc.) oder Skulpturen hingegen nicht.
- Facebook-Seite des Centre Pompidou
In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder zu ähnlichen Fällen der Zensierung wie beim Richter-Bild Centre Pompidou. So wurden schon mal ganze Facebook-Konten gesperrt weil die Nutzer das Gustave Courbets Bild „Origine du monde“ posteten. Auch prominente Auftritte wie die der New York Academy of Art haben immer wieder unter der harten und unverständlichen Auslegung der Richtlinien und Nutzungsbedingungen zu leiden. (Quelle: de.artinfo.com)
In Deutschland machte die Pinakothek der Moderne mit der Willkür eines anderen großen Konzerns und dessen Zensierung, ähnliche Erfahrung. Zur Ausstellung „Frauen – Picasso, Beckmann, de Kooning“ ließ man eigens eine App entwickeln und zeigte dort das Beckmann Gemälde „Schlafende“.
Apple fand das nicht so lustig und stufte das Max-Beckmann-Bild von 1924 als pornografisch ein.
Nur unter Auflagen wurde die iPad-Version im iTunes-Store wieder freigeschaltet.