Die Urteile im Kölner Kunstfälscher-Prozess um die frei erfundene Sammlung Jägers sind gesprochen. Der Fälscher Wolfgang Beltracchi (60) erhielt von den vier Angeklagten die Höchststrafe.
Köln - Urteil gegen Kunstfälscher stehen fest
Das Gericht sprach
Helene Beltracchi, ihre Schwester Jeanette S., Otto S.-K. und eben
Wolfgang Beltracchi des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs für schuldig. Der Meisterfälscher selbst hat damit die in den letzten Wochen geforderte und nach den Geständnissen erwartete
Höchststrafe von 6 Jahren bekommen. Verhandelt wurden allerdings nur 14 gefälschte Kunstwerke. Weitere 40 Kunstwerke, von denen ebenfalls vermutet wird, dass diese gefälscht wurden, werden/wurden nicht weiter beachtet und alle Ermittlungen dazu eingestellt.
Laut Anklage hatte das Quartett
mit den Fälschungen rund 16 Millionen Euro kassiert. Die Folgeschäden des Weiterverkaufs der Werke durch Galerien und Auktionshäuser sind allerdings weit aus höher zu bewerten.
Durch den Deal die das Gericht, die Angeklagten und Staatsanwaltschaft aushandelten, kam es auch zu keiner Anhörung so prominenter Zeugen wie
Henrik Hanstein (Auktionshaus Lempertz) und
Werner Spies (Kunstexperte), die in verschiedensten Formen wie Auktion oder Bewertung der gefälschten direkt in den Fall involviert waren. Die Chance, Vorgehensweise und Sachverhalt genau zu überprüfen ist damit vertan. Viele in der Kunstbranche werden aufatmen. Das Misstrauen gegenüber einem intransparenten Kunstmarkt wird aber bleiben.
Urteile im Kölner Kunstfälscher-Prozess
Wolfgang Beltracchi - 6 Jahre
Helene Beltracchi - 4 Jahre (Frau von W. Beltracchi)
Otto S.-K. - 5 Jahre
Jeanette S. - 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung (Schwester von H. Beltracchi)
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