Das Folgerecht, welches 1965 in Deutschland eingeführt wurde, sichert Künstlern und deren Erben einen prozentualen Anteil am Verkauf/Weiterverkauf eines Werkes. Grund für den immer wieder aufkeimenden Streit um das Folgerecht, ist der Umstand das sich nicht alle Staaten daran beteiligen. Die zunehmende Abwanderung z.B. des Marktes für zeitgenössische Kunst nach Asien, London oder Amerika zeigt, wie der Kunstmarkt darauf reagiert. Denn in den asiatischen Staaten existiert schlicht kein Folgerecht. In den Augen der Händler und Auktionshäuser ein klarer Wettbewerbsnachteil.
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Nun strebt die Europäische Union schon seit einiger Zeit eine Neuregelung des Folgerechts an, welches zugleich Protest von Künstler und Erben hervorruft. In Frankreich haben jetzt 21 Künstler und Erben einen offenen Brief an Nicolas Sarkozy in der Tageszeitung „Le Monde“ veröffentlicht. Künstler wie Christian Boltanski, Daniel Buren oder Erben Willy Ronis und Niki de Saint-Phalle protestieren gegen die neuen Reformen (FAZ).
Folgende Folgerechts-Vergütungen wurden bisher angewandt:
- Verkauf bis 50.000 Euro - 4 Prozent
- ab 50.000,01 bis 200.000 Euro - 3 Prozent
- ab 200.000,01 bis 350.000 Euro - 1 %
- ab 350.000,01 bis 500.000 Euro - 0,5 %
- über 500.000 Euro - 0,25 %